Vorteile des Externen Datenschutzbeauftragten

Gem. §4f BDSG muss der Datenschutzbeauftragte nicht angestellt sein.
Es kann auch ein externer Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden.

Vorteile:

Fairer Weise sollen hier auch noch Nachteile aufgezeigt werden: