Vorteile des Externen Datenschutzbeauftragten
Gem. §4f BDSG muss der Datenschutzbeauftragte nicht angestellt sein.
Es kann auch ein externer Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt
werden.
Vorteile:
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Fachkunde - Ausbildung, Weiterbildung, Fachliteratur
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Zuverlässigkeit - abgesehen von wirtschaftlichen Zwängen , unbegrenztes
Zeitbudget
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Nicht betriebsblind
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Vor allem bei kleineren Unternehmen - besseres Kosten/Nutzenverhältniss
durch Synergie Effekte
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Vorteile durch objektive Beratung
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Kein Interessenskonflikt
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Kündigungsrecht - Verträge sollten aber trotzdem langfristig laufen
(5J)
Fairer Weise sollen hier auch noch Nachteile aufgezeigt werden:
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Geringere Kenntniss der internen Organisation
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Befristeter Vertrag
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Die Qualität der Arbeit könnte dadurch leiden, dass zu viele Aufträge gleichzeitig bearbeitet werden